Wichtig zu wissen: Entsorgung von Unfallwild und Aufbrüchen

Aufgrund seuchenrechtlicher Bestimmungen sind die Jäger verpflichtet sogenannte „Tierische Nebenprodukte“ (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)) unschädlich zu beseitigen.

Der Landkreis stellt hierfür auf den Betriebsgeländen der Kläranlagen Hankensbüttel und Sassenburg /Westerbeck spezielle Kadavertonnen zur Verfügung.

Als Entgegenkommen für die oftmals zeit- und arbeitsintensive Beseitigung von Unfallwild gestattet der Landkreis den Jägern Aufbrüche und Abfälle aus der Wildbretverarbeitung dort ebenfalls kostenlos zu entsorgen.

Damit dieser kostenlose Service erhalten bleiben kann, bitten wir Folgendes zu beachten:

 

  1. Die Schlüssel für das Betriebsgelände befinden sich bei den für Sie zuständigen Hegeringleitern.
  2. Es ist maximale Hygiene zu halten! Abfälle dürfen keinesfalls in Tüten vor dem Tor abgestellt werden!!!
  3. Die Tonnen stehen ausschließlich für Jagdabfälle bereit. Nebenprodukte von Hausschlachtungen oder ganze Haustierkadaver gehören definitiv nicht dazu!!