Infobrief Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.,

Sehr geehrte Damen und Herren,


bei der Verfassungsschutzbehörde kommt es vermehrt zu „Auskunftsersuchen“ von Privatpersonen, die einen Jagdschein beantragt haben und sich in der Pflicht sehen, selbst beim Verfassungsschutz anzufragen.
Dies produziert erheblichen und unnötigen Verwaltungsaufwand, da die Anfrage des Antragstellers die Anfrage der Jagdbehörde nicht ersetzt.
Die oberste Jagdbehörde bittet Sie darum, Ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, dass eine eigenständige Anfrage beim Verfassungsschutz unterbleiben soll, da diese Regelabfrage nur durch die Jagdbehörde durchgeführt werden kann.


Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Stephan Johanshon


Geschäftsführer
20.03.2020

 

2020-03-20_Infobrief_Landesjägerschaft Niedersachsen.pdf.pdf