Ihr Weg zum Jagdschein

Immer mehr Menschen machen den Jagdschein (Bild-Quelle: DJV)

In Deutschland gibt es aktuell ca. 400.000 aktive Jäger und es kommen jedes Jahr viele tausend neue Jäger hinzu. Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Voraussetzung um diesen bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde lösen zu können, ist das Bestehen der Jägerprüfung („Grünes Abitur“).

Auch die Jägerschaft Gifhorn e.V. bereitet seit vielen Jahren jedes Jahr Interessenten auf die Jägerprüfung vor. Die Teilnehmer an unseren Kursen entsprechen dabei dem deutschlandweiten Trend: von 15 bis 75 Jahren, quer durch alle Berufsgruppen und mit einem Frauenanteil von ca. 30%.

Mit dem Bau des modernen Schulungsgebäudes auf der Schießanlage in Westerbeck wurden für die Ausbildung optimale Voraussetzungen geschaffen!

Infos zum Jagdscheinkurs

Die Jägerschaft Gifhorn bietet den Vorbereitungskurs auf die Jägerprüfung aktuell nur in einer langen Form über ca. 9 Monate an. Wir glauben, dass wir unseren Teilnehmern in dieser Kursform mehr wichtige Inhalte, mehr Praxisnähe und auch mehr Kontakte zu anderen Jägern, Hundeführern, Jagdhornbläsern etc. vermitteln können als in den vielerorts angebotenen Crashkursen. Unser Kurs richtet sich also an Personen, die eine etwas tiefergehende und praxisorientierte Ausbildung mit Lehrjagden, umfassenden Reviergängen etc. bevorzugen.

In diesem Kurs findet der theoretische Unterricht jeweils Dienstags und Donnerstags von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Schulungszentrum statt. Das Schießen auf der Schießanlage ist in der Regel am Samstag oder Sonntag angesetzt.

Die Kosten für den langen Kurs betragen 1795 Euro (inkl. Munition und 200€ Prüfungsgebühren für den Landkreis Gifhorn) + Lehrgangsunterlagen. Für Schüler bzw. Personen in Ausbildung / Studium gelten vergünstigte Konditionen.

Der Jungjägerkurs 2024/2025 und 2025/2026 sind bereits ausgebucht. 

 

 

Sie haben Fragen zur Junjäger Ausbildung? Dann kontaktieren Sie gerne unseren Ausbildungsleiter:

Ralf Müller
Mobil 0170 162 03 16

Weitere Fragen und Antworten zur Jungjägerausbildung:

Wie ist der Ablauf der Ausbildung?
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Abschnitt sowie in die Schießausbildung. Die jeweiligen Fächer in Theorie und Praxis werden von kompetenten und erfahrenen Praktikern im Schulungszentrum vermittelt. Für die Schießausbildung steht die Schießanlage der Jägerschaft mit seinem modernen Kugelschießstand sowie Trap- und Skeetanlage zur Verfügung. Die Reviergänge und der praktische Jagdbetrieb werden in mehreren Hoch- und Niederwildrevieren im Umkreis vermittelt.
Den genauen zeitlichen Ablauf können sie den Terminplänen zu den jeweiligen Kursen entnehmen.

Wie verläuft die Prüfung?
Die Jägerprüfung gliedert sich in die Schießprüfung mit Wiederholungsmöglichkeit, die schriftliche Prüfung und die mündlich- praktische Prüfung im Revier. Die Prüfung findet normalerweise an drei Tagen (ein Prüfungsfach/ Tag) statt.

Bei der Schießprüfung werden der sichere Umgang, sowie die Fertigkeit der Teilnehmer mit der Büchse und Flinte geprüft. Werden die festgelegten Mindestergebnisse nicht erreicht, können diese mangelhaften Ergebnisse nicht ausgeglichen werden. Die Prüfung muss in diesem Fall wiederholt werden.

In der schriftlichen Prüfung werden folgende Themenbereiche geprüft:

1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
2. Jagdwaffen und Fanggeräte
3. Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
4. Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
5. Jagdrecht und verwandtes Recht

Geprüft wird im Multiple- Choice- Verfahren. Pro Fachgebiet müssen die Prüflinge unter Aufsicht 20 Fragen beantworten.
Details sind in der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30.August 2005, Stand 18.04.2012, geregelt.

Die Fragen werden dabei einem Fragenkatalog entnommen, der -inklusive der Antworten- beim Niedersächsichen Landwirtschaftsministerium heruntergeladen werden kann:

Fragenkatalog Jägerprüfung

Die mündlich/ praktische Prüfung erstreckt sich auf alle Themenbereiche und wird in einem dafür geeigneten Jagdrevier durchgeführt.
Die bestandene Prüfung berechtigt die frisch gebackenen Jäger, bei der Unteren Jagdbehörde einen Jagdschein zu lösen.

Wie alt muss ich für die Ausbildung sein?
An der Jägerprüfung teilnehmen darf wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die erfolgreichen Absolventen im Alter von 16 bis 18 Jahren können nach bestandener Prüfung den Jugenjagdschein lösen. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer von diesem benannten Aufsichtsperson, die jagdliche Erfahrung haben muss.
Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist Inhabern von Jugendjagdscheinen nicht gestattet. Da die Jägerprüfungen für Jugendjagdschein und Jagdschein für Erwachsene identisch sind, kann mit der Volljährigkeit automatisch ein „normaler“ Jagdschein gelöst werden.

Was benötige ich an Material / Ausrüstung während der Ausbildung?
Informationen über die benötigten Unterrichtsmaterialien und Bücher erhalten Sie zu Beginn der Ausbildung von Ihrem Ausbildungsleiter. Waffen für die Schießausbildung stehen auf dem Schießstand in ausreichender Anzahl zur Verfügung. In Ausnahmefällen ist es möglich, die Schießausbildung auch mit eigenen Waffen zu absolvieren – hierzu stimmen Sie sich bitte mit dem Ausbildungsleiter ab.

Für die Schießausbildung wird eine Schießweste und ein Gehörschutz benötigt. Empfehlenswert sind hierbei aktive Gehörschützer.

Da es sich bei der Ausbildung um jagdliche Veranstaltungen handelt, wird es gerne gesehen, wenn die Teilnehmer in entsprechender jagdlicher Kleidung erscheinen. Speziell für die Reviergänge und Lehrjagden sind festes Schuhwerk und robuste Kleidung unbedingt zu empfehlen. Auch ein Jagdmesser kann nicht schaden.

Empfehlungen für weitere Ausrüstung (Waffen, Ferngläser etc.) werden im Lauf der Ausbildung gegeben.

Wie finde ich jagdlich Anschluß?
Einige Kursteilnehmer sind in ein jagdliches Umfeld (Familie, Freunde etc.) eingebunden und sind mit dieser Frage weniger konfrontiert. Andere allerdings ohne jagdliches Umfeld stellen sich natürlich die Frage, wie es nach Abschluß der Ausbildung jagdlich weitergeht. Möglichkeiten, jagdlichen Anschluß zu finden, gibt es viele:

Während des Lehrgangs:
Sprechen Sie mit Ihren Ausbildern und Lehrgangsleitungen. Diese sind häufig gut informiert und wissen ggf., in welchen Revieren jagdliche Unterstützung gebraucht wird.
Auch gute Kontakte zu den anderen Kursteilnehmern können hier hilfreich sein.

Hegeringe:
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Hegering auf (welcher das ist erfahren Sie im Lauf der Ausbildung) und fragen Sie dort nach. Auch hier kennt man die Reviere und kann Ihnen sagen, wo es eine Chance auf jagdlichen Einsatz gibt. Beteiligen Sie sich an Veranstaltungen des Hegerings und zeigen Sie auch schon während der Ausbildung Einsatz und Interesse!

Lokale Pächter:
Fragen Sie die Jagdpächter in Ihrem Heimatort, ob Sie unterstützen und mitjagen können. Wer schon während der Ausbildung z.B. bei Revierarbeiten hilft, bei Drückjagden unterstützt etc. hat natürlich gute Chancen, später auch als Jäger tätig werden zu können.

Jagdhundeausbildung / Jagdhornblasen:
Bilden Sie einen Jagdhund aus oder lernen Sie Jagdhornblasen. In den entsprechenden Ausbildungs- und Übungsgruppen kann man vielfältige Kontakte knüpfen. Vor allem aber sind Hundeführer und Jagdhornbläser auf Gesellschaftsjagden gern gesehen und werden gerne eingeladen.

Jägergruppen und -Foren im Internet:
Im Internet gibt es sehr viele jagdliche Angebote, in denen immer auch mal wieder Mitjäger gesucht oder enstprechende Anfragen platziert werden. Beispielhaft seien hier spezialisierte Facebook-Nutzergruppen (z.B. Jungjäger, Jäger in Niedersachsen) sowie Foren der Jagdzeitschriften (z.B. Wild und Hund-Forum“) genannt.

Angebote in Zeitschriften und Portalen:
In den einschlägigen Jagdzeitschriften gibt es regelmäßig Kleinanzeigen mit Angeboten für Begehungsscheine etc. Hilfreich ist auch ein Blick auf die Internetseite der Landesforsten Niedersachen, wo regelmäßig Pirschbezirke und Begehungsscheine ausgeschrieben werden. Auch die Bundesforsten bieten entsprechende Jagdmöglichkeiten an.

Was bedeutet eigentlich Jungjäger und wie lange bin ich einer?
Jungjäger ist kein rechtlich definierter Begriff und er hat auch nichts mit dem Alter der jeweiligen Person zu tun. Üblicherweise wird ein Jäger in den ersten Jahren nach Ablegen der Jägerprüfung als Jungjäger bezeichnet. Wieiviele Jahre genau man als Jungjäger gilt ist auch nicht definiert. Für manche erfahrenen Jäger mit 40 und mehr Jahren Jagderfahrung sind auch Jäger mit 10 Jagdjahren noch Jungjäger. Allgemein hat sich aber eingebürgert, die ersten 3 Jahre nach Ablegen der Jägerprüfung als Jungjägerzeit zu bezeichnen. Dies ist auch insofern sinnvoll, als dass ein Jäger nach 3 Jahren die Pachtfähigkeit erwirbt und dann auch eigenständig Jagdreviere pachten kann.