Die Jägerschaft Gifhorn unterstützt Hundeführer im nachfolgend näher beschriebenen Schadensfall:
- Den Haltern von jagdlich brauchbar geprüften (Prüfungszeugnis ist
vorzuweisen) Hunden werden die tierärztliche Erstversorgung und eine erste
Nachsorge finanziell prozentual erstattet,
- bis 200 € 30%
- 200€ – 1000 € 40%
- ab 1000 € 50%
wenn ihr Hund bei Ausübung der Jagd in einem Revier innerhalb der Grenzen der Jägerschaft Gifhorn zu Schaden kommt und der Revierinhaber Mitglied der Jägerschaft Gifhorn ist.
- Solange die Landesjägerschaft Niedersachsen einen Rahmenvertrag mit der VGH führt ( Jagdhunde-Unfallversicherung) wird diese Versicherung auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten genutzt und der Hundeführer bekommt 50% der anfallenden Selbstbeteiligung aus der Beihilfekasse erstattet. (Prüfungszeugnis, Tierarztrechnung und Schadenanzeige sind dem Hundeobmann zeitnah auszuhändigen)
- Für Jagdhunde während der Ausbildung (max. 3jährig) wird die Beihilfe bei bestehen einer Brauchbarkeitsprüfung o. ä. ausgezahlt.
- Schäden die zum Tode eines Hundes führen regelt die Landesjägerschaft.
- Der Schaden muss zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) einem Kreishundeobmann gemeldet werden.
- Nicht entschädigt werden Unfälle für Hunde, die Geld für ihren jagdlichen Einsatz erhalten, Schäden durch Bissverletzungen anderer Hunde oder durch Schussverletzung, ebensowenig kommerziell eingesetzte Meutehunde.
- Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn keine Entschädigung durch Dritte übernommen wird.
- Auf der Rechnung des Tieraztes muss Name des Hundes, Chipnummer und Datum ersichtlich sein.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Landesjägerschaft Niedersachsen. >Link<
Download: VGH Formular Schadenanzeige Jagdhund-Unfallversicherung