Beihilfe für Jagdhunde

Die Jägerschaft Gifhorn unterstützt Hundeführer im nachfolgend näher beschriebenen Schadensfall:

  • Den Haltern von jagdlich brauchbar geprüften (Prüfungszeugnis ist vorzuweisen) Hunden werden die tierärztliche Erstversorgung und eine erste Nachsorge finanziell prozentual erstattet,         
    • bis 200 €                                     30%
    • 200€ – 1000 €                           40%
    • ab 1000 €                                   50%

wenn ihr Hund bei Ausübung der Jagd in einem Revier innerhalb der Grenzen der Jägerschaft Gifhorn zu Schaden kommt und der Revierinhaber Mitglied der Jägerschaft Gifhorn ist.

  • Solange die Landesjägerschaft Niedersachsen einen Rahmenvertrag mit der VGH führt ( Jagdhunde-Unfallversicherung) wird diese Versicherung auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten genutzt und der Hundeführer bekommt 50% der anfallenden Selbstbeteiligung aus der Beihilfekasse erstattet. (Prüfungszeugnis, Tierarztrechnung und Schadenanzeige sind dem Hundeobmann zeitnah auszuhändigen)
  • Für Jagdhunde während der Ausbildung (max. 3jährig) wird die Beihilfe bei bestehen einer Brauchbarkeitsprüfung o. ä. ausgezahlt.
  • Schäden die zum Tode eines Hundes führen regelt die Landesjägerschaft.
  • Der Schaden muss zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) einem Kreishundeobmann gemeldet werden.
  • Nicht entschädigt werden Unfälle für Hunde, die Geld für ihren jagdlichen Einsatz erhalten, Schäden durch Bissverletzungen anderer Hunde oder durch Schussverletzung, ebensowenig kommerziell eingesetzte Meutehunde.
  • Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn keine Entschädigung durch Dritte übernommen wird.
  • Auf der Rechnung des Tieraztes muss Name des Hundes, Chipnummer und Datum ersichtlich sein.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Landesjägerschaft Niedersachsen. >Link<

Download: VGH Formular Schadenanzeige Jagdhund-Unfallversicherung