Einschießtermine in Westerbeck

Liebe Jägerinnen und Jäger,

es ist uns gelungen, den Stand wieder teilweise zu öffnen. Heute haben wir mündlich die Erlaubnis erhalten, morgen soll der schriftliche Bescheid kommen, einige kleine Details werden morgen noch geregelt.

An dieser Stelle herzlichen Dank an Dr. Ebel und Herrn Hüller vom Landkreis Gifhorn.

Schießen ist nur Jägern mit gültigem Jagdschein erlaubt ( Sonderregelungen für Polizeieinheiten und Sicherheitsfirmen wird es auch geben).

Erlaubt ist das Einschießen von jagdlichen Büchsen und den Kugelläufen von kombinierten Waffen und Kurzwaffen. Ob evtl. auch auf den Trap- u. Skeetstand geschossen werden darf, entscheidet sich morgen.

Es darf auf die Ringscheiben und Wildscheiben geschossen werden, jeweils 2 Schützen auf den 100 m Ständen, 1 Stand muss zwischen den Schützen frei bleiben. Ein Schütze kann zeitgleich auf dem 50 m Stand sein,

ein Schütze auf der Keilerbahn sowie eine Person zum Auslösen des laufenden Keilers ( laufender Keiler kann jedoch auch selbst mit der Zeitverzögerung ausgelöst werden ). Die Schützen müssen dort keinen Mundschutz tragen, jedoch Aufsichten/ wer den laufenden Keiler auslöst.

Die Aufsicht erfolgt grundsätzlich über die Kameras durch den diensthabenden Kollegen vom Tresen aus. Auf dem Pistolenstand dürfen 2 Schützen zeitgleich schießen- Stand ganz links und ganz rechts ( ohne Mundschutz ), die Aufsicht/Schießausbilder/ Betreuer muss Mundschutz tragen ( auch hier Aufsichtsregeln beachten).

Beim Betreten des Schießheimes sind die Hände zu desinfizieren ( entsprechende Mittel stehen im Eingangsbereich ) und Mund/Nasenschutz  zu tragen ( Masken sind auf dem Stand gegen Kostenerstattung erhältlich ). Anmeldung wie immer am Tresen, Jagdschein ist unaufgefordert vorzuzeigen. Es dürfen insgesamt 8 Personen im Schießheim sein, weitere Schützen müssen draußen warten. Nach dem schießen ist der Stand unverzüglich zu verlassen. Auf den Langwaffenständen gilt grundsätzlich 10 Minuten Verweildauer pro Schütze, die Schießleitung wird weitere Regelung nach Bedarf treffen.  Wer die Waffe nicht schon am Auto aus dem Futteral nimmt kann das Futteral mit auf die Kugelstände nehmen, im Schießheim dürfen keine Futterale stehen.

Termine :

Mittwoch 29.4.20 ab 15.00 für Hegeringe Papenteich, Schwülper, Hillerse, Hehlenriede, Meinersen,  Gifhorn, Boldecker Land, Brome

Samstag, 2.5.20 ab 9.00 Alle Hegeringe Jägerschaften Wolfsburg und Helmstedt

Sonntag, 3.5.20 ab 9.00 für die Hegeringe Repke, Gr. Oesingen, Wahrenholz, Wittingen, Knesebeck, Hankensbüttel, Steinhorst, Sassenburg, Ehra, Sprakensehl, Werder

Mittwoch, 6.5.20 ab 15.00 für alle

 

Weitere Termine teile ich euch dann noch mit. Sollten wir die Tontaubenstände wieder in Betrieb nehmen dürfen, gilt folgendes:

Maximal jeweils eine Rotte auf dem Trap- und Skeetstand, es müssen vorher die Aufsichten am Tresen eingetragen werden, 3 Schützen beim Trap auf den Ständen 1,3,5. Beim Skeet 1 Schütze auf der Platte, alle anderen müssen mindestens 1,5 m Abstand zu allen anderen Personen haben. Diese Abstandsregelung gilt natürlich auf der gesamten Schießanlage.

Ich bitte diese Mail schnell an alle Hegeringe und Mitglieder weiterzuleiten.

 

Waidmannsheil

Thomas Belte