Jagd auf Schalenwild trotz nächtlicher Ausgangssperre möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach aussage des Landkreises Gifhorn, ist trotz der nächtlichen Ausgangssperre von 20:00 – 05:00 Uhr die nächtliche Jagd auf sauen möglich.

Bitte beachten Sie untenstehende Antwort des Landkreises Gifhorn.

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

für Drückjagden auf Schalenwild zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gilt Folgendes:

Voraussetzungen für die Durchführung sind •die Beachtung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (vgl. § 3 Abs. 2, 3, 5-7 Nds. Corona-VO), •das Erstellen eines Hygienekonzeptes (vgl. § 4 Nds. Corona-VO), •die Datenerhebung und Dokumentation (vgl. § 5 Nds. Corona-VO) sowie •die Beachtung der organisatorischen Hinweise zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild vom 21.12.2020 Az.: 406-65001-323 (H) Link:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/jagd_in_niedersachsen/gesetze-und-andere-bestimmungen-rund-um-das-thema-jagd-und-jaeger-5137.html

Alle übrigen Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.

Die Anreise zu Einzel- und Drückjagden zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände gelten als berufliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Absatz 3 Nr. 3 Nds. Corona-VO und stellen nach Maßgabe des diese Norm konkretisierenden Erlasses des ML (s.o.) einen triftigen Grund für eine Ausnahme von der dort geregelten Einschränkung des Bewegungsradius dar (vgl. § 18 Nds. Corona-VO).“

Gleiches gilt für die Regelung der Ausgangssperre im Landkreis Gifhorn.

Unter Punkt 1. der Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn vom 11.01.2021 wird die Ausübung beruflicher Tätigkeit und die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr als wichtige Gründe zur Ausnahme aufgezählt, sodass die Jagdausübung weiterhin möglich bleibt.

Ich bitte Sie Weitergabe der Informationen an Ihnen bekannte Jägerinnen und Jäger im Landkreis Gifhorn.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Hüller
Abteilungsleitung


Landkreis Gifhorn
Fachbereich 3 – Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Abteilung 3.3 – Ordnungswidrigkeiten, Jagd- und Waffenwesen
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn