Neues Waffenrecht – Änderungen nach dem 3. WaffRÄndG zum 01.09.2020

Liebe Jägerinnen und Jäger,

am 25.08.2020 wurde von der Landesjägerschaft eine Information zur Änderung des Waffengesetzes verschickt.

Der Landkreis Gifhorn informiert zu Punkt 4 (Thema ID Nummern):

 

Seit 2018 drucken wir die Erlaubnis ID und die Personen ID schon in die Waffenbesitzkarten ein. Für die Waffen- und Waffenteil ID ist dieses leider nicht möglich. Diese Nummern können nur separat in Form einer Karteikarte auf A4 ausgehändigt werden.

Benötigt werden die ID Nummer nur bei Verkäufen und bei längerfristiger Abgabe zur Reparatur/Montage an Händler oder Büchsenmacher. In dieses Fällen wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde.

Für Käufe und Verkäufe unter Privatpersonen werden die ID Nummern grundsätzlich nicht benötigt.

anbei ein PDF zu den Änderungen Neues Waffenrecht.

PDF_Neues_Waffenrecht