Jagd auf Schalenwild trotz nächtlicher Ausgangssperre möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach aussage des Landkreises Gifhorn, ist trotz der nächtlichen Ausgangssperre von 20:00 – 05:00 Uhr die nächtliche Jagd auf sauen möglich.

Bitte beachten Sie untenstehende Antwort des Landkreises Gifhorn.

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

für Drückjagden auf Schalenwild zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gilt Folgendes:

Voraussetzungen für die Durchführung sind •die Beachtung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (vgl. § 3 Abs. 2, 3, 5-7 Nds. Corona-VO), •das Erstellen eines Hygienekonzeptes (vgl. § 4 Nds. Corona-VO), •die Datenerhebung und Dokumentation (vgl. § 5 Nds. Corona-VO) sowie •die Beachtung der organisatorischen Hinweise zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild vom 21.12.2020 Az.: 406-65001-323 (H) Link:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/jagd_in_niedersachsen/gesetze-und-andere-bestimmungen-rund-um-das-thema-jagd-und-jaeger-5137.html

Alle übrigen Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.

Die Anreise zu Einzel- und Drückjagden zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände gelten als berufliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Absatz 3 Nr. 3 Nds. Corona-VO und stellen nach Maßgabe des diese Norm konkretisierenden Erlasses des ML (s.o.) einen triftigen Grund für eine Ausnahme von der dort geregelten Einschränkung des Bewegungsradius dar (vgl. § 18 Nds. Corona-VO).“

Gleiches gilt für die Regelung der Ausgangssperre im Landkreis Gifhorn.

Unter Punkt 1. der Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn vom 11.01.2021 wird die Ausübung beruflicher Tätigkeit und die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr als wichtige Gründe zur Ausnahme aufgezählt, sodass die Jagdausübung weiterhin möglich bleibt.

Ich bitte Sie Weitergabe der Informationen an Ihnen bekannte Jägerinnen und Jäger im Landkreis Gifhorn.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Hüller
Abteilungsleitung


Landkreis Gifhorn
Fachbereich 3 – Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Abteilung 3.3 – Ordnungswidrigkeiten, Jagd- und Waffenwesen
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn

Veranstaltungsprogramm 2021/2022 online

Das neue Veranstaltungsprogramm für das Jagdjahr 2021/2022 ist online.

Bitte beachten Sie, dass es in diesem Jahr keine gedruckte Ausgabe des Flyers gibt. Alle Informationen erhalten Sie auf der Seite des Veranstaltungskalenders. Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation stehen noch nicht alle Termine fest. Des Weiteren können Termine abgesagt oder verschoben werden. Bitte beachten Sie den aktuellen Stand der letzten Bearbeitung. Regelmäßige Informationen bekommen Sie auf dieser Seite und per E-Mail Newsletter der Jägerschaft Gifhorn e.V.

>> Veranstaltungskalender <<

Fellwechsel – Truhenbetrieb in der Jägerschaft Gifhorn

Liebe Waidgenossinnen, liebe Waidgenossen,

Fellwechsel geht weiter, soviel war klar!

Wir betreiben nach wie vor in der Jägerschaft unsere Truhen unter der Sammelstellennummer 185. Die Standorte sind Westerbeck, Tülau, Wentorf, Hagen-Sprakensehl, Rothemühle und Ribbesbüttel. Das Annahmeprocedere ist etwas modifiziert worden.

Ich versuche es hier kurz in kurzen Worten zu beschreiben: Das erlegt Stück Raubwild (Fuchs, Marder, Marderhund, Waschbär, Dachs) wird direkt zur Truhe gefahren. Dort befindet sich Verpackungsmaterial (Beutel und Kabelbinder) und Herkunftsnachweise. An dem einzelnen Stück Raubwild wird ein gelber Kabelbinder mit Etikett durch den Nasenschwamm gezogen und die auf dem entsprechenden Etikett befindliche Codenummer auf dem Herkunftsnachweis notiert. Weiterhin sind alle erforderlichen Daten auf dem Herkunftsnachweis auszufüllen. Dann wird der Beutel verschlossen und der Herkunftsnachweis kommt vor Ort in einen Ordner.

Weiterhin ist es auch möglich sein erbeutetes Stück als Auftragsarbeit wieder zu bekommen. Das funktioniert genauso, jedoch mit grünem Etikett und grünem Auftragsarbeiten-Zettel. Auch dieser kommt vor Ort in den Ordner.

Bei kleinerem Raubwild, zum Beispiel Mardern, ist es möglich auch bis zu vier Tiere in einen Beutel zu packen.

Wichtig ist, alle Tiere immer möglichst frisch einzufrieren, damit nicht der Verwesungsprozess einsetzt. Das erste, was dann unbrauchbar wird, ist der Balg.

Noch wichtig zu erwähnen ist, dass keine Vergütung für unsere erbeuteten Stücke erfolgen wird. Es war von Beginn an von Fellwechsel die Idee, Raubwild, welches wir erlegen, nicht wegzuschmeißen, sondern einer Verwertung zuzuführen. Mit einem Herkunftsnachweis versehen, eine zertifizierte nachhaltige Ware zu erreichen und fundierte Datensammlungen als gute Argumentationsgrundlage für den Artenschutz zu erhalten.

Ein solches Projekt muss Zukunft haben.

Nutzt die Möglichkeit und bestückt die Truhen.

Bei Fragen könnt ihr mich gerne anrufen und ich werde weiterhelfen.

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Marion Klopp